Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder auch mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, im Notfall für Sie zu handeln. Damit kann ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden werden, denn der Bevollmächtigte hat die gleiche Befugnis wie ein gerichtlich bestellter Betreuer. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht auch im Vorsorgeregister hinterlegen:
Damit können Sie für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in konkreten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den Arzt und eventuell an einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter.
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen und ist keine Vorsorgevollmacht erteilt, so wird ihm vom Betreuungsgericht ein Betreuer bzw. rechtlicher Vertreter zur Seite gestellt. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorab selbst bestimmen, wer Ihre gesetzliche Betreuung übernehmen soll. Beraten lassen können Sie sich zu Betreuung, Patientenverfügung und Vorsorgemöglichkeiten bei folgenden Stellen:
Die „Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ (FQA, früher Heimaufsicht) stellt durch regelmäßige Kontrollen eine angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in den Pflegeeinrichtungen sicher. Außerdem berät sie Bewohner, Angehörige oder Betreuer sowie Träger der Pflegeeinrichtungen zu Rechten und Pflichten, Leistungen und Entgelten sowie Problemen in Heimangelegenheiten.
Die in Zusammenarbeit mit den Lions Clubs Cadolzburg, Zirndorf und Zirndorf-Franconia entstandenen „SOS-Notfallboxen“ können im Ernstfall lebensrettend sein:
Im Kühlschrank aufbewahrt, enthalten sie die wichtigsten Infos zu ihrem Besitzer, wie z.B. zu Kontaktpersonen, Medikamenten, Hausarzt oder Allergien. An Aufklebern an der Eingangs- und Kühlschranktür erkennen Retter das Vorhandensein einer SOS-Notfallbox sofort und wissen, wo sie zu finden ist. Alle Rettungsdienste im Landkreis wurden bereits über das Projekt informiert. Die Notfallbox ist ab sofort kostenlos im Landratsamt Fürth sowie über die Seniorenvertretungen und viele ambulante Pflegedienste erhältlich. Weitere Informationen unter:
www.notfallboxen.landkreis-fuerth.de
Wenn mit dem eigenen Einkommen und Vermögen der Lebensunterhalt sowie die Betreuung und Pflege nicht vollständig gesichert werden können, können Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Wohngeld wird bei geringem Einkommen als Zuschuss für Mietwohnungen, Wohneigentum oder zu den Heimkosten gewährt. Ausgeschlossen sind Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung.
Weitere Informationen sowie Antragstellung:
Zuständig für Zirndorf, Obermichelbach, Cadolzburg, Großhabersdorf
Zuständig für Langenzenn und Seukendorf
Zuständig für Oberasbach und Veitsbronn
Zuständig für Ammerndorf, Puschendorf, Roßtal, Stein, Tuchenbach, Wilhermsdorf
Frau Pfaffner
Herr Lechner
Frau Pfaffner
Je nach Grad der Behinderung werden mit einem Schwerbehindertenausweis Steuervergünstigen, Parkgenehmigungen, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag und weitere Vergünstigungen wie etwa bei der Förderung für seniorengerechte Anpassungsmaßnahmen Ihres Wohnraums gewährt.
Antragstellung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Ansprechpartner u. a. für Menschen mit Behinderung (Feststellung von Behinderungen, Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen etc.)
Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr
Öffnungszeiten Servicezentrum
Mo. 8.00-13.00 Uhr, Di., Mi. und Fr. 8.00-12.00 Uhr, Do. 8.00-16.00 Uhr
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden Empfängern von Sozialleistungen gewährt. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit „RF“- Merkzeichen erhalten eine Ermäßigung. Informationen und Antragstellung:
20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
Mo.-Fr. 7.00-19.00 Uhr