Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Alternative zum klassischen Alten- und Pflegeheim mit der Möglichkeit zur selbstbestimmten Gestaltung der Versorgung. Eine seniorengerechte Ausstattung, die erforderliche Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sind vorhanden. Senioren können ihre Privatsphäre beibehalten, aber gleichzeitig die Geborgenheit in einer kleinen Gemeinschaft genießen. Pflege und Betreuung werden individuell gestaltet und Dienstleistungsanbieter beauftragt.
Wohnen mit Service bedeutet, so lange wie möglich in einer seniorengerecht zugeschnittenen Wohnung selbstständig zu leben. In der Regel stehen zusätzlich Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Neben Miete und Nebenkosten fallen Pauschalkosten für unterstützende Angebote wie hauswirtschaftliche Hilfe, Mahlzeitendienst oder Notrufsystem an.
Das Konzept „Mehrgenerationenwohnen“ ermöglicht es älteren Menschen, in einem angenehmen Wohnumfeld am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und soziale Kontakte auch mit Jüngeren zu pflegen. Paare, Familien und Singles jeden Alters leben hier jeweils in ihrer eigenen Wohnung und unterstützen sich gegenseitig.
In solchen Anlagen werden abgeschlossene Wohnungen bzw. Appartements an Senioren vermietet, die noch relativ selbstständig und nicht pflegebedürftig sind. Neben Gemeinschaftseinrichtungen steht teilweise zusätzlich – anders als bei „Betreutem Wohnen“– ein stationärer oder teilstationärer Pflegebereich zur Verfügung.
In Pflegeeinrichtungen werden Menschen betreut, die wegen Krankheit oder Alter pflegebedürftig und damit ständig auf Hilfe angewiesen sind. Sie bieten Unterkunft, Verpflegung, Betreuung, individueller Pflege und ärztliche Versorgung. Durch „aktivierende Pflege“ werden die Fähigkeiten der Bewohner erhalten und gestärkt.
Checklisten für die Wahl des richtigen Seniorenheimes finden Sie unter:
Kurzzeitpflege findet für eine begrenzte Zeit beispielsweise zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in entsprechenden stationären Pflegeeinrichtungen statt. Bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit wird sie teilweise durch die Pflegekasse finanziert. Demgegenüber steht die Verhinderungspflege, die ein pflegender Angehöriger in Anspruch nehmen kann, wenn er für eine begrenzte Zeit den Pflegebedürftigen nicht selbst pflegen kann und die Pflege zu Hause stattfindet.
Informationen hierzu im Kapitel „Angebote für pflegende Angehörige“.
Eine teilstationäre Pflege bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, weiter zu Hause zu wohnen und pflegenden Angehörigen z. B. weiter berufstätig zu sein. Fachkräfte übernehmen die Betreuung entweder tagsüber oder nachts. Die Tagespflege bietet z. B. pflegerische Hilfe, aktivierende Angebote und Beschäftigung, Verpflegung sowie häufig einen Hol- und Bringdienst. Die Kosten können bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit zum Teil über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Eine vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung kommt in Betracht, wenn eine Versorgung zu Hause nicht (mehr) möglich oder sinnvoll ist. Dauerhaft pflegebedürftige Menschen erhalten dort neben Unterkunft und Verpflegung auch eine qualifizierte Betreuung und Pflege sowie medizinische Versorgung. Je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten.
In vielen Pflegeeinrichtungen gibt es beschützende Wohnbereiche und intensive Pflege für psychisch veränderte ältere Menschen. Kleine Gemeinschaften sorgen für Kontakte, aktivieren und steuern damit einem emotionalen Rückzug entgegen. Für die Unterbringung in einem beschützenden Pflegebereich ist ein Unterbringungsbeschluss durch das Betreuungsgericht erforderlich.
im Seniorenpflegeheim Gustav Adolf
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Heike Wild, Alexandra Nachtwey, Margit Weiß
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Betreutes Wohnen
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